Die Feuerwerksversicherung des BVPK

Mit der Haftpflichtversicherung des BVPK bist du in Haftungsfragen bei Deinen privaten Feuerwerken perfekt abgesichert – von Klein- bis Großfeuerwerk. Eine solche Feuerwerk-Versicherung ist oft auch Voraussetzung für das Erteilen von Erlaubnisscheinen (§27 SprengG) oder Ausnahmegenehmigungen (§24 1. SprengV) durch die Behörden. Manche nennen die Versicherung auch F3-Versicherung, wobei alle Kategorien Feuerwerkskörper abgedeckt sind.

Die Feuerwerks-Haftpflicht des BVPK steht aussschließlich Mitgliedern des Vereins zur Verfügung. Wenn du die Versicherung für deine privaten Feuerwerke in Anspruch nehmen willst, kannst du hier Mitglied im BVPK werden - und uns dabei mit nur einem Klick mitteilen, dass du die Versicherung gerne in Anspruch nehmen möchtest.

Der BVPK arbeitet ohne Gewinnerzielungsabsicht. Die Versicherung ist Teil unseres Auftrags der Pflege und Förderung der Feuerwerkskultur. Deswegen ist die Feuerwerksversicherung des BVPK deutschlandweit die günstigste Möglichkeit, sich gegen Haftungsschäden bei nichtgewerblichen Feuerwerken abzusichern.

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Amateurfeuerwerker:innen, die nicht im gewerblichen Bereich tätig sind (z.B. mit einer Erlaubnis nach §27). Für die gewerbliche Feuerwerkerei bieten wir derzeit keine Haftpflichtversicherung an.

Hier die wichtigsten Infos auf einen Blick:

Deckungsrahmen der BVPK-Versicherung

  • Der Haftpflichtschutz besteht im Rahmen der Versicherungsbedingungen und der Versicherungspolice.
  • Die Versicherung deckt Haftungsschäden ab, die bei der Vor- und Nachbereitung sowie die Durchführung von Feuerwerken im Privatbereich entstehen, d.h. ausschließlich bei Feuerwerken, die nicht gewerblich durchgeführt werden.
  • Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist die Erfüllung aller erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen beim Umgang mit Feuerwerk durch das versicherte Mitglied des BVPK.
  • Abgedeckt ist der Umgang mit Feuerwerkskörpern aller Kategorien (1-4, S1, S2, T1, T2, P1, P2) im Kontext von Feuerwerken.
  • Ansprüche entstehen ausschließlich gegenüber der Versicherung. Eine Haftung des Verbands oder dessen Vorstand ist ausgeschlossen.
  • Die Versicherungssummen betragen: 2.000.000€ für Personenschäden, 2.000.000€ für Sachschäden sowie 500.000€ für Vermögensschäden bei einer Selbstbeteiligung von 250€.

Kosten der Feuerwerksversicherung

  • Ab 2024 kostet die Feuerwerksversicherung beim BVPK 60,00€ pro Jahr.
  • Dieser Beitrag wird zusätzlich zum Grundbeitrag (29€/Jahr) oder Förderbeitrag (flexibel) erhoben.
  • Der Beitrag wird im Monat nach Abschluss der Versicherung eingezogen. In den Folgejahren wird der Beitrag jeweils in diesem Monat per SEPA-Mandat eingezogen.
  • Die Versicherungsmitgliedschaft kann jederzeit für das Folgejahr gekündigt werden. Geschieht dies nicht, läuft die Versicherungsmitgliedschaft weiter und die Kosten für das Folgejahr werden erhoben.

Modalitäten

  • Nach Entrichtung des Jahres- und Versicherungsbeitrags erhält das BVPK-Mitglied eine persönliche Bestätigung über die Versicherungsmitgliedschaft sowie eine Kopie des Versicherungsscheins zum Nachweis der Versicherung z.B. bei Behörden.
  • Die Bearbeitung des Antrags auf Versicherungsmitgliedschaft dauert in der Regel maximal eine Woche, meistens geht es deutlich schneller. Wenn du nach sieben Werktagen noch nicht von uns gehört hast, melde dich gerne bei support@bvpk.org
  • Feuerwerke, für die die Versicherung gelten soll (auch solche zum Jahreswechsel), müssen dem BVPK mindestens eine Woche im Voraus angezeigt werden. Dafür wird ein Online-Formular ausgefüllt. Der Link dazu findet sich in der Versicherungsbestätigung.
  • Schadensfall? Per Email beim BVPK melden – wir kümmern uns um alles Weitere!

Hier kannst du Mitglied im BVPK werden und uns mitteilen, dass du die Feuerwerksversicherung des BVPK in Anspruch nehmen magst.

Hast du weitere Fragen? Wir sind für Dich da: versicherung@bvpk.org

Übrigens: Die aktuellste Version dieses Dokuments findest Du als PDF-Datei unter diesem Link .

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