Einwegkunststofffondsgesetz: Weg mit dem Plastik!

pressemitteilung

Einwegkunststofffondsgesetz: Weg mit dem Plastik!

  • Der Bundesverband Pyrotechnik begrüßt die Aufnahme von Feuerwerkskörpern in das EWKFondsG
  • Schon heute bestehen Feuerwerkskörper zu ca. 90% aus biologisch abbaubaren Materialien.
  • Feuerwerkskörper müssen vollständig plastikfrei werden. Hierfür bietet das Gesetz Anreize.

Der Bundesverband für Pyrotechnik und Kunstfeuerwerk begrüßt die Verabschiedung des EWKFondsG durch den Bundesrat sowie die Aufnahme von Feuerwerkskörpern in das Gesetz. „Feuerwerk in Deutschland gibt es seit etwa 700 Jahren. Künstliche Polymere hingegen sind erst seit dem 20. Jahrhundert gebräuchlich. Qualitätsfeuerwerk ist nicht auf den Gebrauch von Kunststoff angewiesen“, kommentiert Ingo Schubert, Vorsitzender des Bundesverband Pyrotechnik. Schon heute besteht Feuerwerk zu ca. 90% aus biologisch abbaubaren Materialien wie Pappe und Holz.

Die Herstellenden Betriebe von Feuerwerk haben in den letzten Jahren die Entwicklung von plastikfreiem Feuerwerk stark intensiviert. So werden Bauteile aus Plastik sukzessive durch andere Werkstoffe, insbesondere Papier, ersetzt. „Dieser Prozess muss dringend beschleunigt werden. Feuerwerk muss vollständig plastikfrei werden – und zwar deutlich vor 2027!“, kommentiert Schubert als Vorsitzender des Verbands. Ab 2027 soll das  EWKFondsG auch auf Feuerwerkskörper angewandt werden.

Potentiale zum Schonen von Ressourcen und Reduzieren von Emissionen müssen genutzt werden - auch jenseits der Verwendung von Bauteilen aus Kunststoff. Dies betrifft den Ersatz von Plastikverpackungen, die nicht unter das Gesetz fallen, sowie den Verzicht auf farbig gedruckte Label. Auch die Entwicklung von Produkten mit einem geringeren Feinstaubausstoß muss vorangetrieben werden.

„Die Umweltbilanz von Feuerwerk ist deutlich besser als ihr Ruf“, sagt Schubert. Dies gilt u.a. hinsichtlich der anfallenden Mengen Abfall und deren Qualität sowie mit Blick auf die Menge freigesetzten Feinstaubs. „Dennoch darf sich auch die Feuerwerksbranche nicht davon ausnehmen, den ökologischen Fußabdruck ihrer Produkte zu senken“, schließt Schubert.

Hintergrund: Am 3. März 2023 wurde das (Einwegkunststofffondsgesetz) EWKFondsG vom Bundestag verabschiedet. Die Regierungsfraktionen hatten kurzfristig einen Änderungsantrag eingebracht, der vorsieht Feuerwerkskörper mit Plastikteilen in das Gesetz aufzunehmen. Diese Änderung wurde im Umweltausschuss des Bundestag begrüßt und im Plenum mit verabschiedet. Für den heutigen 31.03.2023 ist die Zustimmung durch den Bundesrat zu erwarten. Der BVPK fordert herstellende Unternehmen dazu auf, die Entwicklung und Herstellung umweltfreundlicheren Feuerwerks voranzutreiben. Gleichzeitig verweist er darauf, dass der ökologische Fußabdruck von Feuerwerk bereits jetzt deutlich kleiner ist, als Teile der öffentlichen Debatte vermuten lassen.

Weiterführende Informationen
Zum ökologischen Fußabdruck von Feuerwerk: https://bvpk.org/umweltbelastung-feuerwerk

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