Feuerwerker oder Feuerwerkerin ist Traumberuf vieler Menschen. Aber wie ist es wirklich, Feuerwerker:in zu sein? Und wie wird man Feuerwerker:in? Was verdient man als Feuerwerker:in? Auf diesen Seiten informieren wir darüber, was das Berufsbild von Feuerwerker:innen ist und zeigen Wege in die professionelle Feuerwerkerei auf.
Doch der Reihe nach...
Feuerwerk ist ein vielfältiges, anspruchsvolles und einzigartiges Berufsfeld. Es bedeutet nicht nur den Umgang mit Feuerwerkskörpern und Explosivstoffen, sondern umfasst eine Vielzahl weiterer Tätigkeiten:
Die Feuerwerkerei bringt einige Aspekte mit sich, die besonders herausfordernd sein können und starke Nerven brauchen.
Gleichzeitig bringt die Feuerwerkerei auch Seiten mit sich, für die sich jede Anstrengung lohnt.
Die meisten beruflichen Feuerwerker:innen sind in einem der drei wesentlichen Fachbereiche der Feuerwerkerei tätig. Die Bereiche werden auf diese Weise unterschieden, weil sie verschiedene Tätigkeiten zu verschiedenen Zwecken bedeuten, aber auch, weil sie gesetzlich verschieden reguliert sind. Je nachdem, in welcher Fachrichtung angehende Feuerwerker:innen sich ausbilden lassen mögen, sind verschiedene Bedingungen zu erfüllen.
Der Begriff Großfeuerwerk bezeichnet jene Feuerwerke, in denen (auch) Feuerwerkskörper der Kategorie F4 (z.B. Feuerwerkskugeln und -zylinder, größere Batterien etc.) verwendet werden. In der Regel sind das choreographierte Feuerwerksshows im Freien zu Veranstaltungen, von der kleinen Hochzeit bis zum Mega-Event. Oft folgen diese Feuerwerke künstlerisch anspruchsvollen Choreographien und werden mit Musik oder auch anderen Medien (Licht, Laser, Drohnen) kombiniert.
Je nach Einsatzgebiet werden als Großfeuerwerker:in folgende Tätigkeiten ausgeübt.
Wer sich zum oder zur Großfeuerwerker:in ausbilden lassen möchte, besucht den Grundlehrgang Abbrennen von Feuerwerken und weist die entsprechende Praxiserfahrung nach.
Bühnen- und Theaterfeuerwerk bezeichnet den Einsatz von pyrotechnischen Gegenständen im Kontext von szenischen Darstellungen. Klassische Anwendungs- und Einsatzbereiche sind Stadt-, Staats- oder private Theater, aber auch Musik-Acts oder große Festivalbühnen. Der Einsatz der pyrotechnischen Gegenstände erfolgt sowohl in geschlossenen Theaterräumen oder Veranstaltungshallen als auch im Freien. Bei der Bühnenpyrotechnik steht weniger eine eigenständige Komposition aus einzelnen Feuerwerkskörpern im Vordergrund, sondern das Zusammenwirken mit den anderen Elementen der Inszenierung, z.B. Schauspiel, Requisite, Bühnenbild und Musik. Eine enge Zusammenarbeit mit Regie und Dramaturgie, Schauspieler:innen und Musiker:innen sowie anderen bühnentechnischen Gewerken ist wesentlicher Bestandteil der Tätigkeit.
Je nach Einsatzgebiet werden als Bühnenfeuerwerker:in folgende Tätigkeiten ausgeübt.
Wer sich zum oder zur Bühnenfeuerwerker:in ausbilden lassen möchte, besucht den Grundlehrgang Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen für Bühne und Theater und weist die entsprechende Praxiserfahrung nach.
Pyrotechnische Spezialeffekte für Film- und Fernsehproduktionen und andere szenische Darstellungen bedeuten meist das kamerataugliche Simulieren von bestimmten Situationen durch den Einsatz von pyrotechnischen Gegenständen und Explosivstoffen. Dies beginnt bei kleinsten Effekten wie z.B. Einschüsse an Körpern oder Gegenständen, zieht sich über mittlere Effekte wie brennende Kochtöpfe bis hin zu Großeffekten wie explodierende Autos oder Gebäude. Dabei kommen neben pyrotechnischen Gegenständen und Explosivstoffen oft auch Flammen- und Explosionseffekte zum Einsatz, die durch Propan oder Lycopodium erzeugt werden, auch wenn diese keine Pyrotechnik im engeren Sinne sind. Im Bereich pyrotechnischer Spezialeffekte ist eine enge Zusammenarbeit mit den anderen Gewerken der Produktion essentiell. Das gilt insbesondere hinsichtlich Regie, Szenographie, Schauspieler:innen und oft Stuntpersonen.
Je nach Einsatzgebiet werden als Filmpyrotechniker:in folgende Tätigkeiten ausgeübt.
Wer sich zum oder zur Filmpyrotechniker:in ausbilden lassen möchte, besucht den Sonderlehrgang Spezialeffekte für szenische Darstellungen. Da es sich um einen Sonderlehrgang handelt, muss hierfür zuvor erfolgreich einer der beiden Grundlehrgänge Abbrennen von Feuerwerken oder Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen für Bühne und Theater absolviert worden sein. Außerdem muss zuvor die erforderliche Praxiserfahrung nachgewiesen werden.
Die meisten Personen, die im Bereich Feuerwerk tätig sind, üben diese Tätigkeit in einem der hier genannten Bereiche Großfeuerwerk bzw. Bühnen- und Filmpyrotechnik aus. Neben diesen Tätigkeitsbereichen gibt es auch “Nischen”, in denen jeweils nur wenige Personen aktiv sind. Einige “Orchideen” im Umgang mit Feuerwerk stellen wir hier vor.
In Deutschland gibt es nur noch wenige Betriebe, die Feuerwerk selbst herstellen. In Folge der Verlagerung eines Großteils der Produktion nach China mussten seit den 1970er Jahren immer mehr herstellende Betriebe in Deutschland schließen. Dennoch sind auch in Deutschland noch einige hundert Personen in der Herstellung von Feuerwerk tätig. Dazu trugen in den vergangenen zehn Jahren auch gestiegene Produktions- und Transportkosten für Feuerwerkskörper aus China sowie ein erhöhtes Qualitätsbewusstsein von Verbraucher:innen von Feuerwerk in Deutschland dar. Zum Herstellen von Feuerwerk wird eine spezielle Erlaubnis sowie ein Befähigungsschein benötigt. Die rechtlichen und sicherheitstechnischen Hürden für das Herstellen von Feuerwerk sind hoch.
Das Choreographieren komplexer Feuerwerksshows bildet gewissermaßen einen eignen Fachbereich in der Feuerwerkerei. Hierfür kommen spezialisierte Software-Produkte zum Einsatz, die es auch ermöglichen, visuelle Simulationen der geplanten Show anzuschauen. Oft werden in den Choreographien Licht-, Laser- und Wassereffekte, vor allem aber Musik miteinander kombiniert. Auch wenn die Choreographie praktisch ausnahmslos am Computer gestaltet wird: Ohne solide handwerkliche Fähigkeiten und die Kenntnis der Feuerwerkskörper, die eingesetzt werden sollen, ist künstlerisch anspruchsvolles Choreographieren von Feuerwerk nicht möglich.
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Es gibt verschiedene Möglichkeiten, als Feuerwerker:in tätig zu werden. Hier sind die gängigsten Formen aufgezeigt:
Die meisten Feuerwerksfirmen in Deutschland sind Kleinstbetriebe ohne Beschäftigte. Es gibt aber auch Firmen, die einstellen. Dies sind zum Teil Allrounder, die Dienstleistungen von Groß- und Bühnenfeuerwerk bis hin zu Spezialeffekten anbieten oder zusätzlich mit Feuerwerkskörpern handeln. Zum Teil sind es aber auch Firmen im Bereich Veranstaltungstechnik (Bühne, Licht, Ton etc.), die auch Pyrotechnik anbieten und in diesem Bereich einstellen.
Viele Feuerwerksfirmen decken ihren Bedarf an Pyrotechniker:innen z.B. bei größeren Feuerwerken, indem sie freie Techniker:innen projektbezogen hinzubuchen. Freie Pyrotechniker:innen sind Selbstständige, werden aber in der Regel im Auftrag von Gewerbetreibenden bzw. Feuerwerksfirmen, meist bei Vorbereitung und Aufbau von Feuerwerken, tätig. Ob und wie viele Aufträge freie Techniker:innen erhalten, hängt vom eigenen Netzwerk ab. Nur wenige freie Techniker:innen haben die Feuerwerkerei als einzige Einkommensquelle.
Die Entscheidung im Bereich Feuerwerk zu gründen, bedarf sorgfältiger Abwägungen: Die Investitionskosten sind durch die notwendigen Voraussetzungen im Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen hoch. So bedarf es z.B. eines sprengstoffrechtlich zugelassenen Lagers für Feuerwerkskörper, ein für den Transport von Feuerwerk zugelassenes Fahrzeug und eine Berechtigung zum Transport (ADR-Schein), Equipment wie Zündgeräte und Abschussvorrichtungen sowie eine Werkstatt zum Vorbereiten von Feuerwerken. Der Markt für Feuerwerk gilt vielen als gesättigt und Aufträge werden kaum automatisch ins Haus flattern, weshalb Investitionen auch in Außenwerbung und Akquise notwendig sind. Um erfolgreich zu gründen, bedarf es also einer guten Strategie sich zu positionieren.
Wer beabsichtigt, als Unternehmer:in oder Angestellte:r Großverdiener:in zu werden, ist im Bereich Feuerwerk falsch. Als Gründer:in hängt das Einkommen vom eigenen unternehmerischen Geschick ab – in einem Gewerk, in dem die Margen überschaubar sind. Als Selbstständige:r oder Beschäftigte:r hängt das Einkommen vom Verhandlungsgeschick sowie dem Betrieb, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird, ab. Außerdem spielt auch der Fachbereich eine Rolle: So sind Gehälter und Tagessätze im Bereich Großfeuerwerk oft niedriger als im Bereich Bühnen- und Filmpyrotechnik. Hier ähnelt das Einkommen oft anderen Gewerken der Veranstaltungs- oder Filmbranche (z.B. Licht, Ton, Rigging).
Anders als die meisten Lehrberufe wird Feuerwerk nicht im Rahmen einer dualen Ausbildung in Berufsschule und Betrieb gelehrt. Stattdessen erfolgt die Ausbildung zum oder zur Feuerwerker:in im Betrieb und über staatlich anerkannte Lehrgänge. Die Grundsätze hierfür sind durch das Sprengstoffgesetz geregelt.
Wesentliche Schritte und Voraussetzungen zur Ausbildung zum oder zur Feuerwerker:in sind:
Je nach Fachrichtung ist der Nachweis von praktischer Erfahrung in verschiedenem Umfang notwendig. Diese Praxiserfahrung wird durch die Mitarbeit in einer oder mehreren Feuerwerksbetrieben gesammelt. Konkret gilt:
Einen Betrieb zu finden, in dem die praktische Erfahrung für die Ausbildung zum oder zur Feuerwerker:in gesammelt werden kann, ist nicht immer leicht. Vielen gewerblichen Feuerwerker:innen gilt der Markt als gesättigt und es besteht wenig Interesse, Feuerwerker:innen auszubilden. Daraus ergeben sich einige Punkte, die bei der Suche nach einem “Ausbildungsbetrieb” beachtet werden sollten.
Inzwischen gibt es Lehrgangsträger:innen, die sog. Ausbildungsfeuerwerke gegen z.T. nicht unerhebliche Summen anbieten. Dabei wird in einem kompakten Zeitraum die Mitarbeit an den gesetzlich notwendigen Feuerwerken oder Spezialeffekten durchgeführt und bescheinigt. Je nach Anbieter:in sind diese Ausbildungsfeuerwerke gründlich und vermitteln ein hohes Maß an Fachwissen. Die Vor- und Nachteile im Überblick:
Es gibt einige Unternehmen in Deutschland, die die Ausbildung zum oder zur Feuerwerker:in im Rahmen einer dualen Berufsausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik ermöglichen. Einige wenige dieser Unternehmen bieten schwerpunktmäßig Feuerwerk an, die Mehrheit jedoch sind Allrounder in der Veranstaltungstechnik. Bei diesen Unternehmen ist Pyrotechnik eine der angebotenen Dienstleistungen in deren Tätigkeitsfeld.
Wenn mit erlaubnispflichtigen Feuerwerkskörpern oder anderen Explosivstoffen nicht sachgemäß umgegangen wird, kann dadurch Schaden für andere entstehen. Deswegen wird jede Person, die Feuerwerker:in werden will, von staatlicher Seite tiefgreifend überprüft. Die Überprüfung ist Bedingung für die Teilnahme an einem staatlichen Lehrgang und damit auch für den Erhalt einer Erlaubnis oder Befähigungsschein.
Die staatliche Überprüfung gliedert sich im Wesentlichen in zwei Aspekte: Die Prüfung der persönlichen Eignung und der Zuverlässigkeit.
Hinsichtlich der persönlichen Eignung wird z.B. überprüft, ob eine Person geschäftsunfähig ist, ob eine Abhängigkeit von Rauschmitteln, eine psychische/physische Erkrankung vorliegt oder ob andere Umstände darauf hinweisen, dass eine Eigen- oder Fremdgefährdung beim Umgang mit Explosivstoffen vorliegt (§8 (1) Nr. 2b und §8b SprengG .
Hinsichtlich der Zuverlässigkeit wird überprüft, ob eine Person in den letzten fünf bis zehn Jahren z.B. straffällig geworden ist oder Mitglied in verfassungsfeindlichen Organisationen war oder ist. Schon Ordnungswidrigkeiten in bestimmen Bereichen können dazu führen, dass die Zuverlässigkeit als nicht gegeben gilt (§8 (1) Nr. 1 und §8a SprengG ).
Die Überprüfung bedeutet einen tiefen staatlichen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung. Das Versagen einer Unbedenklichkeitsbescheinigung bedeutet einen Eingriff in die Allgemeine Handlungsfreiheit (Art 2 (1) GG) und kommt mitunter einem Berufsverbot gleich (Art. 12GG). Diese Eingriffe werden gerechtfertigt durch das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 (2) GG) sowie den Schutz der öffentlichen Ordnung.
Mit Antrag auf Überprüfung erhält die prüfende Behörde ein praktisch unbegrenztes Auskunftsrecht gegenüber anderen staatlichen Stellen, bei denen Informationen über den oder die Antragsteller:in gespeichert sein könnten. Dazu gehören
Bei Landesbehörden gilt dies in der Regel für Behörden in den Ländern, in denen die Person in den letzten fünf Jahren wohnhaft war.
Die Prüfung von persönlicher Eignung und Zuverlässigkeit werden durch den oder die angehende Feuerwerker:in veranlasst, indem sie einen Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung stellen. Nach erfolgreicher Prüfung wird diese dem oder der Antragsteller:in postalisch zugestellt. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung muss bei der Anmeldung zum staatlich anerkannten Lehrgang vorgelegt werden (§34 (2) 1. SprengV ).
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird in der Regel bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung gestellt, in welcher der oder die angehende Feuerwerker:in wohnt. Die sprengstoffrechtliche Erlaubnisbehörde ist oft bei der jeweiligen Gewerbeaufsicht angesiedelt. Bei Unsicherheiten, wohin der Antrag gerichtet werden muss, hilft oft eine kurze Internetsuche mit dem Namen der Gemeinde oder der Stadt und den Begriffen “Unbedenklichkeitsbescheinigung” und “SprengG” oder ein Anruf bei der Verwaltung. Die meisten Gemeinde- oder Stadtverwaltungen stellen Antragsformulare für den Antrag auf Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Verfügung.
In die Überprüfung der Zuverlässigkeit sind in der Regel mehrere Behörden involviert. Deswegen ist mit langen Bearbeitungszeiten zu rechnen. Da die Unbedenklichkeitsbescheinigung spätestens bei Lehrgangsbeginn unbedingt vorliegen muss, empfehlen wir, den Antrag mindestens acht Wochen vor Lehrgangsbeginn zu stellen.
Für das Ausstellen einer Unbedenklichkeitsbescheinigung werden je nach Bundesland und Gemeinde oder Stadt in Abhängigkeit vom Zeitaufwand etwa zwischen 40€ und 200€ berechnet. Grundlage ist die Allgemeine Gebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist in der Regel ein Jahr gültig. Konkret bedeutet das: Ab Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung darf bis
nicht mehr als ein Jahr vergangen sein (§ 34 (2) 1. SprengV )
Die Prüfung der Unbedenklichkeit ist ein relativ komplexes Verfahren, in das mehrere Behörden involviert sind. Dabei können sowohl der prüfenden Behörde als auch den “zuarbeitenden” Stellen Fehler unterlaufen. Da die Beurteilung der Zuverlässigkeit einer Person sicherheitsrelevant sein kann, urteilen Beamte aus Vorsicht innerhalb ihres Ermessensspielraums mitunter (zu) restriktiv. Bei einem ablehnenden Bescheid empfehlen wir, diesen eingehend zu prüfen, ggf. mit anwaltlichem Beistand. Es immer möglich, Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Sollte dieser abgelehnt werden, kann vor dem zuständigen Verwaltungsgericht gegen den Bescheid geklagt werden.
Der Besuch eines staatlich anerkannten Lehrgangs ist ein Schlüsselmoment in der Ausbildung zum oder zur Feuerwerker:in. Mit ganztägigem Unterricht über eine ganze Woche gilt die Teilnahme als fordernd - aber gleichzeitig sehr bereichernd. Hier treffen die Teilnehmenden mit den Referent:innen nicht nur auf ausgewiesene Expert:innen ihres Fachs, sondern auch auf andere angehende Feuerwerker:innen. Neben dem Unterricht selbst ist der gegenseitige Erfahrungsaustausch wichtiger Bestandteil des Lehrgangs.
Der Lehrgang besteht aus theoretischen sowie praktischen Lehreinheiten. In diesen wird die relevante Fachkunde vermittelt. Dazu gehören:
Theoretische und insbesondere rechtliche Aspekte der Feuerwerkerei nehmen einen großen Teil der Unterrichtszeit ein. Es ist empfehlenswert, sich bereits vor dem Lehrgang gründlich in die theoretischen Inhalte einzuarbeiten. Dies sollte begleitend im Rahmen der praktischen Ausbildung passieren. Zusätzlich lässt der oder die Anbieter:in des Lehrgangs den Teilnehmenden die entsprechenden Unterlagen in der Regel vor dem Lehrgang zukommen.
Die Feuerwerkerei ist ein komplexes Fach, das keineswegs in einem einwöchigen Lehrgang vermittelt werden kann – zumal in diesem theoretische und rechtliche Aspekte im Vordergrund stehen. Die gründliche praktische Ausbildung im Betrieb ist demnach unerlässlich. Das Ziel sollte nicht (nur) sein, möglichst schnell alle gesetzlich erforderlichen Praxisnachweise zu sammeln, sondern ein fundiertes Verstehen und Durchdringen der Materie.
Abgeschlossen wird der Lehrgang durch eine theoretische sowie praktische Prüfung. Die theoretische Prüfung besteht aus Fragen zum im Lehrgang behandelten Stoff und wird in der Regel schriftlich und teilweise im Multiple-Choice-Verfahren durchgeführt. Die praktische Prüfung besteht in der Regel im Aufbauen und Durchführen eines Feuerwerks oder mehrerer pyrotechnischer Effekte.
In Deutschland gibt es eine Vielzahl staatlich anerkannter Lehrgangsträger:innen, doch nur die wenigsten bieten auch die drei wesentlichen, für die Feuerwerkerei relevanten Lehrgänge an. Eine Liste von Anbieter:innen dieser Lehrgänge stellen wir demnächst online.
Die Kosten für variieren je nach Lehrgang und Anbieter:in zwischen ca. 600€ und 2000€. Hinzu kommen die eigenen Kosten für An- und Abreise sowie eine Unterkunft am Ort des Lehrgangs.
Nach erfolgreicher Prüfung wird ein Fachkundezeugnis ausgestellt. Mit diesem Fachkundezeugnis kann schließlich ein Antrag auf eine Erlaubnis und / oder einen Befähigungsschein zum Umgang mit den entsprechenden Feuerwerkskörpern und pyrotechnischen Sätzen gestellt werden.
Um Erlaubnis oder Befähigungsschein aufrecht zu erhalten, muss der Lehrgang mindestens alle fünf Jahre wiederholt werden. Dies passiert in der Regel in Form eines Wiederholungslehrgangs bei staatlich anerkannten Lehrgangsträger:innen. Der Wiederholungslehrgang dauert ein bis zwei Tage.
Geregelt werden Ablauf und Inhalte der staatlich anerkannten Lehrgänge sowie der Prüfungen durch die Abschnitte Vll [] und VIII der 1. SprengV, insbesondere aber durch die Bekanntmachung der Grundsätze für die Anerkennung und Durchführung von Lehrgängen nach dem Sprengstoffgesetz des Bundesinnenministeriums. Für weiterführende Informationen über Struktur, Lehrinhalte und Prüfungsverfahren empfiehlt sich ein Blick in die Bekanntmachung.
Was bedeuten Erlaubnis und Befähigungsschein und welche Tätigkeiten dürfen damit ausgeübt werden?
Mit einem Befähigungsschein nach §20 SprengG ist gestattet, ausschließlich im Auftrag von Unternehmer:innen mit Erlaubnis nach §7 SprengG tätig zu werden. Welche Tätigkeiten ausgeübt werden dürfen, hängt von der erworbenen Fachkunde ab.
Der Befähigungsschein nach §20 SprengG ist der richtige Schein, wenn Scheininhaber:innen für einen oder mehrere gewerbliche Feuerwerker:innen arbeiten will. Somit entsteht ein Abhängigkeitsverhältnis zu den jeweiligen Gewerbetreibenden, allerdings entfallen Investitionskosten und der bürokratische Aufwand, der notwendig ist, um ein eigenes Gewerbe mit Erlaubnis nach §7 SprengG zu gründen.
Beispiel Großfeuerwerk: Wer einen Lehrgang zum oder zur Großfeuerwerker:in (Grundlehrgang Abbrennen von Feuerwerken) besucht hat, darf gewerblich z.B. Feuerwerke mit Feuerwerkskörpern der Kategorie F4 anzeigen, als verantwortliche Person durchführen und dafür die entsprechenden Feuerwerkskörper der Kategorie F4 in Empfang nehmen und mit sich führen. All dies ist jedoch nur im Auftrag einer Person mit Erlaubnis nach §7 SprengG erlaubt.
Mit einer Erlaubnis nach §27 SprengG ist es möglich eigenständig, aber ausschließlich nichtgewerblich tätig zu werden. Welche Tätigkeiten ausgeübt werden dürfen, hängt von der erworbenen Fachkunde ab.
Die Erlaubnis nach §27 SprengG ist der richtige Schein, um nicht beruflich, sondern als Amateurfeuerwerker:in tätig zu werden. Mit dieser Erlaubnis steht man nicht in Abhängigkeit von Gewerbetreibenden mit Erlaubnis nach §7 SprengG, darf aber in keinerlei Hinsicht gewerblich mit Feuerwerk tätig werden.
Es ist möglich, den Befähigungsschein nach §27 SprengG auch ohne Fachkunde, also ohne den Nachweis von praktischer Erfahrung und bestandener Prüfung nach einem Lehrgang, zu erhalten. Dieser berechtigt neben den erlaubnisfreien Feuerwerkskörpern (z.B. Kategorien F1 und F2) auch zum Umgang mit Feuerwerkskörpern der Kategorie F3. Außerdem müssen Feuerwerke nicht mehr von der zuständigen Behörde genehmigt, sondern lediglich dort angezeigt werden.
Unter folgendem Link findest du mehr Infos zur Erlaubnis gem §27 SprengG .
Mit einer Erlaubnis nach §7 SprengG ist es möglich selbstständig und gewerblich tätig zu werden. Welche Tätigkeiten ausgeübt werden dürfen, hängt von der erworbenen Erlaubnis ab. Um eine Erlaubnis nach §7 SprengG zu erhalten, müssen neben der Zuverlässigkeit meist auch eine entsprechende Versicherung, eine Lagerstätte für Explosivstoffe, ein für den Transport von Explosivstoffen zugelassenes Fahrzeug nachgewiesen und ggf. weitere Kriterien erfüllt werden.
Prinzipiell ist es auch möglich eine Erlaubnis ohne Fachkunde zu erhalten. In diesem Fall muss der oder die Unternehmer:in jedoch Angestellte beschäftigen, deren Fachkunde sie zur Ausführung der entsprechenden Tätigkeiten berechtigt. Diese Personen werden als Verantwortliche Personen innerhalb des Betriebs bestimmt (§19 SprengG ).
Wenn Du diesen umfassenden Leitfaden zum Beruf Feuerwerker:in bis hierhin gelesen hast, dürfte es nicht an der nötigen Motivation mangeln, sich dem Beruf weiter anzunähern. Oft hilft ein Praktikum im Betrieb, um "reinzuschnuppern" und herauszufinden, wie sehr einem die Feuerwerkerei in der Praxis liegt - ein spannendes, aufregendes, mitunter anstrengendes, aber lohnendes Gewerk zwischen Handwerk und Kunst.
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