In allen europäischen Ländern sind sie präsent: Feste und Bräuche mit Feuerwerk. Gemeinsam bilden diese Traditionen eine vielfältige Feuerwerkskultur, die sich über den ganzen Kontinent erstreckt. So divers die regionalen Feuerwerksbräuche sind, so unterschiedlich sind auch die Gesetzgebungen in den jeweiligen Ländern. Sie bilden die jeweilige Feuerwerkskultur ab und verleihen ihr gleichzeitig einen rechtlichen Rahmen.
Mit der untenstehenden Karte und weiterführenden Publikationen stellt der bvpk erstmals eine umfassende Übersicht zum Thema bereit. Die Karte vermittelt auf sechs verschiedenen Ebenen Informationen hinsichtlich der Verwendung von Feuerwerkskörpern der Kategorien F1 , F2 und F3 sowie zu weiteren Regulierungen durch nationale Gesetzgebung und Gemeindeverwaltungen. Tage an denen Feuerwerk ohne behördliche Erlaubnis oder Sachkundenachweis verwendet werden darf, werden dabei als "Feuerwerkstage" bezeichnet. Die Diversität im Umgang mit bestimmten Feuerwerkskörpern illustriert ein weiterer Karten-Layer bezüglich der Verwendung von Knallkörpern.
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Mit kartographischen Darstellungen von Informationen geht zwangläufig eine Vereinfachung einher. Die teils komplexen rechtlichen Rahmenwerke zur Verwendung von Feuerwerk lassen sich oftmals nicht vollständig in einer Karte abbilden. Ein Beispiel: Das Explosivstoffgesetz Estlands gestattet die Verwendung von Feuerwerkskörpern der Kategorien F1, F2 und F3 ohne behördliche Erlaubnis oder Sachkundenachweis grundsätzlich an 365 Tagen im Jahr. Ist der kommende Tag ein Werktag, gilt dies jedoch nicht für Feuerwerkskörper mit wiederkehrenden Leucht- oder Geräuscheffekten (bspw. Batteriefeuerwerk und Knallketten) zwischen 22:00 und 6:00 Uhr. Ist der kommende Tag ein Ruhetag, ist deren Verwendung bis 00:00 erlaubt. In der Nacht des Jahreswechsels sowie an Estlands Unabhängigkeitstag (24. Februar) und in der Mittsommernacht (23./24. Juni) sind diese Einschränkungen hingegen ausgesetzt. Estland erscheint in den obenstehenden Karten bzgl. der Verwendung der Kategorien F1, F2 und F3 durchgehend in grüner Farbe (= Verwendung erlaubnisfrei an 365 Tagen im Jahr). Dies zeigt: Karten liefern eine erste Orientierung, jedoch kein umfassendes Bild der Rechtslage. Detailliertere Informationen werden daher als Infobox bereitgestellt, sobald ein Land auf der Karte per Mausklick angewählt wird.
Mach mit! Die kartographischen Darstellungen bauen auf einer Online-Umfrage unter Sachverständigen aus 44 europäischen Staaten sowie der Lektüre der relevanten nationalen Gesetzgebungen im Jahr 2023 auf. Diese sind stetigen Veränderungen unterworfen. Der bvpk dankt daher für Hinweise zu Änderungen. Auch dauerhafte Mitarbeit bei der Pflege des Projekts ist willkommen. Kontakt: research@bvpk.org.
Wir kartieren Feuerwerkskultur! Eine Zusammenfassung der europäischen Rechtslage sowie ein Überblick über europäische Festkultur mit Feuerwerk lässt sich ebenfalls als Teil der Reihe Kurzinformation: Fakten über Feuerwerk abrufen.
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