Positionen zu Silvesterfeuerwerk

interessenvertretung

Positionen zu Silvesterfeuerwerk

Derzeit wird im Bundesinnenministerium an einer umfassenden Überarbeitung des Sprengstoffgesetzes und der zugehörigen Verordnungen gearbeitet. Gegenstand des Gesetzes ist auch die Regulierung von Überlassen und Verwenden von Silvesterfeuerwerk.

Das Feuerwerk zum Jahreswechsel war in den letzten Jahren Gegenstand einer kontroversen gesellschaftlichen Debatte. Dies liegt einerseits an Verkaufsverboten in den Jahren 2020 und 2021 im Kontext der Corona-Pandemie, andererseits an einer seit vier Jahren laufenden Negativkampagne gegen Feuerwerk.

Im diesem Kontext wurden immer wieder auch Rufe nach Einschränkungen oder Verboten von Silvesterfeuerwerk laut, während andere Akteure die Liberalisierung der Gesetzgebung zu privatem Feuerwerk fordern. Vor diesem Hintergrund positioniert sich der BVPK zu den verschiedenen Forderungen in Form eines umfassenden Positionspapiers.

Das vollständige Positionspapier zu Silvesterfeuerwerk steht als PDF zum Download bereit.

 

Die wichtigsten Punkte aus dem Positionspapier:

  • Wie in nahezu allen europäischen Ländern ist privates Feuerwerk in Deutschland eine seit Generationen etablierte Kulturpraktik und fester Bestandteil des Brauchtums zum Jahreswechsel.
  • In den letzten Jahren stand Silvesterfeuerwerk im Fokus einer verstärkten gesellschaftlichen Debatte. Dabei werden einerseits Forderungen laut, die Verwendung von privatem Silvesterfeuerwerk einzuschränken, andererseits die Regulierung von Silvesterfeuerwerk weiter zu liberalisieren.
  • Mit seinen überwiegend restriktiven Regeln schafft die bisherige Gesetzgebung einen Interessenausgleich zwischen jenen Bürgern:innen, denen die Verwendung von Feuerwerk am Herzen liegt und jenen, die sich durch Feuerwerk gestört fühlen.
  • Dies zeigt sich insbesondere in dem Umstand, dass die Verwendung von Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 ganzjährig untersagt ist und lediglich an zwei Tagen im Jahr (31. Dezember und 1. Januar, also de facto in einer Nacht im Jahr) erlaubt ist.
  • Weitere Einschränkungen von Feuerwerk der Kategorie F2 wären weder geeignet, erforderlich noch angemessen, um die mitunter propagierten Ziele von Befürworter:innen weiterer Einschränkungen von Feuerwerk der Kategorie F2 zu erreichen.
  • Der Bundesverband für Pyrotechnik und Kunstfeuerwerk e.V. lehnt weitere Einschränkungen von Feuerwerk der Kategorie F2 ab und fordert:

- Ein konsequentes Vorgehen gegen den Missbrauch von Feuerwerk aller Kategorien sowie den illegalen Vertrieb und Gebrauch von Feuerwerk der Kategorien F3 und F4.

- Eine stärkere Aufklärung von Öffentlichkeit und Kommunen über die bestehenden Rechtsvorschriften zum Gebrauch von Silvesterfeuerwerk sowie den bestehenden Möglichkeiten zu dessen Einschränkung.

- Die nationale Gesetzgebung stärker an die mit der EU-Richtlinie 2013/29/EU intendierte Harmonisierung der Rechtsvorschriften zur Bereitstellung pyrotechnischer Gegenstände anzupassen.

- Die gesellschaftliche Debatte um Silvesterfeuerwerk zu versachlichen und auf eine breitere empirische Evidenzgrundlage zu stellen.

Bleib' auf dem Laufenden!

Melde dich bei unserem Newsletter an, um die neusten Infos zu Feuerwerk und zum Verband zu erhalten.

blu1765_5