22. Dezember 2020
Die kurzfristigen Verbote von Silvesterfeuerwerk treiben große Teile der Branche in die Insolvenz. Nach Inkrafttreten von Verboten auf kommunaler, Landes- und Bundesebene werden diese auf allen drei Ebenen beklagt. In Niedersachsen wurde ein landesweites Verkaufs- und Abgabeverbot bereits gekippt. Die Begründung des Gerichts könnte richtungsweisend für eine Entscheidung auch auf Bundesebene sein. Auch wenn das Verkaufsverbot gekippt wird, bleibt der wirtschaftliche Schaden durch das Verbot immens.
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschied, dass Verbote von Silvesterfeuerwerk nicht mit Infektionsschutzmaßnahmen zu begründen seien. Das Verbot sei demnach „kaum geeignet, nicht erforderlich und auch nicht angemessen. Das untersagte ‚Abbrennen‘ von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen setze einen infektionsrelevanten Kontakt verschiedener Personen nicht voraus und führe auch nicht zwingend zu einem solchen“, teilte das Oberverwaltungsgericht mit. Mehrere Händler beklagen derzeit das bundesweite Verkaufsverbot per Eilverfahren. Weiterhin sind auf Landesebene Verfahren in Bayern und Hamburg anhängig. Die dortigen Normenkontrollverfahren richten sich gegen Verbote in den jeweiligen Gemeinverfügungen auf Basis des Infektionsschutzgesetzes.
Auch das bundesweite Verkaufsverbot von Pyrotechnik wird mit einer angeblichen Entlastung des Gesundheitssystems begründet. Hierzu weist der Bundesverband darauf hin, dass die vorliegenden Zahlen gegen eine maßgebliche Belastung des Gesundheitssystems zu Silvester sprechen. So führte die Beantwortung einer Anfrage im Bayerischen Landtag (2020) lediglich 25 Personen auf, die zum vergangenen Jahreswechsel durch Feuerwerk verletzt und in Kliniken behandelt wurden. Eine Erhebung der Vivantes GmbH ergibt, dass lediglich rund 5% aller Patientinnen und -patienten, die in der Silvesternacht in eines der Krankenhäuser eingeliefert werden, durch Feuerwerk verletzt wurden (3). Die Betreiberin versorgt rund ein Drittel der Krankenhauspatientinnen und -patienten in Berlin. Das Verbot könnte sogar kontraproduktive Effekte entfalten, falls Verbraucherinnen und Verbraucher auf gefährliche, ungeprüfte und nicht zugelassen Feuerwerkskörper zurückgreifen. Diese sorgen immer wieder für schwere Schäden und Verletzungen.
Auch wenn das bundesweite Verkaufsverbot gekippt wird, wird der Verkauf von Silvesterfeuerwerk nicht wie geplant stattfinden können. Der wirtschaftliche Schaden aufgrund des Verkaufsverbotes bleibt immens, auch wenn es außer Kraft gesetzt wird. Aufgrund der rechtlichen Unsicherheiten seit dem Bund-Länder-Beschluss zum Verbot von Silvesterfeuerwerk vom 14. Dezember weigern sich z.B. Speditionen Kontingente für den Transport von Gefahrgut weiter freizuhalten. Dadurch wird der Versand von fertig gepackten Bestellungen verunmöglicht. Kritisch ist die Situation insbesondere für jene Unternehmen, die Feuerwerk an große Handelsketten und Discounter liefern. Die Feuerwerkskörper werden hier auf Kommission verkauft. Bereits nach dem Bund-Länder-Beschluss wurde die Rücklieferlogistik in Gang gesetzt. Somit bleiben die betroffenen Firmen nicht nur auf nahezu einer gesamten Jahresproduktion sitzen, sondern müssen ggf. auch Kosten für Rücklieferung und Lagerung über einen Jahreszeitraum tragen. Diese Firmen werden ohne starke finanzielle Hilfen nicht überleben können.
Die Gefahren des Corona-Virus sind absolut ernst zu nehmen und verlangen nahezu allen Teilen der Bevölkerung starke Einschnitte ab. Die Pandemie gemeinsam zu Bekämpfen sollte oberste Priorität genießen – auch wenn damit vorübergehende Einschränkungen von Freiheiten und Rechten einhergehen. Nicht hinnehmbar ist hingegen die Instrumentalisierung der Krise zum Durchsetzen politischer Interessen, die nicht zur Eindämmung des Infektionsgeschehens beitragen oder das Gesundheitssystem maßgeblich entasten. Wie das OVG Lüneburg in seinem Urteil deutlich macht, ist dies im Fall des Verbots von Silvesterfeuerwerk nicht gegeben. Mit dem von Bund und Ländern beschlossenen An- und Versammlungsverbot sind in Hinsicht auf Infektionsrisiken ausreichende Maßnahmen getroffen worden – das von manchen Ländern und Kommunen erlassene flächendeckende Abbrennverbot leistet keinen Beitrag zum Verlangsamen des Infektionsgeschehens. Abstand halten ist bei Feuerwerk immer eine gute Idee – auch jenseits von Corona.
Der Bundesverband für Pyrotechnik und Kunstfeuerwerk e.V. ist der mitgliederstärkste Verband zum Themenbereich Pyrotechnik in Deutschland. Unter seinem Dach vereinen sich Einzelpersonen und pyrotechnische Fachbetriebe. Der Bundesverband vertritt die Anliegen von Trägergemeinschaften der Feuerwerkskultur in Deutschland sowie der Branche gegenüber der Öffentlichkeit und politischen Entscheidungsträgerinnen und -trägern.
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