Verfahren gegen Verbote weiterhin anhängig, Warnung vor illegalem Feuerwerk

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Verfahren gegen Verbote weiterhin anhängig, Warnung vor illegalem Feuerwerk

Feuerwerk zum Jahreswechsel: Der Himmel bleibt dunkel

Gegen das bundesweite Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk sind weiterhin Verfahren anhängig. Unabhängig von deren Ausgang bleibt der Verkauf von Silvesterfeuerwerk in diesem Jahr ausgeschlossen, nicht aber dessen Verwendung.

Gegen das bundesweite Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk sind weiterhin Verfahren anhängig. Unabhängig von deren Ausgang bleibt der Verkauf von Silvesterfeuerwerk in diesem Jahr ausgeschlossen, nicht aber dessen Verwendung. Der Bundesverband ruft dazu auf, Kontaktbeschränkungen zum Schutz vor dem Coronavirus auch bei der Verwendung von Feuerwerk einzuhalten und warnt vor nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern, da diese schwere Verletzungen verursachen kann. Eine Umfrage des Portals Statista ergibt derweil, dass für 72% der Bundesbürger Feuerwerk weiterhin zum Jahreswechsel gehört.

Stark divergierende Regeln in Ländern und Kommunen

Das bundesweite Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wurde mit mehreren Eilanträgen am Verwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beklagt. Während diese Eilanträge abgewiesen wurden, sind mindestens zwei weitere Verfahren gegen das Verbot beim Oberverwaltungsgericht anhängig. Auf Landes- und kommunaler Ebene wurden verschiedenste Verordnungen erlassen und teilweise von Gerichten wieder gekippt. So bleibt das Abbrennen von Feuerwerk in manchen Kommunen im öffentlichen Raum mit Ausnahme definierter Verbotszonen erlaubt, in anderen jedoch noch nur auf privatem Grund und mancherorts nicht einmal dort. Problematisch bleibt weiterhin, dass neue Regelwerke mitunter so kurzfristig veröffentlicht werden, dass sich der Rechtsweg praktisch ausschließt. In Berlin wird derweil behördlich gegen den Verkauf von Kleinstfeuerwerk der Kategorie F1 vorgegangen. „Was Knallerbsen und Wunderkerzen mit Corona zu tun haben, ist nicht nachvollziehbar“, kommentiert Sprecher Felix Rausch. „Den Verbot dieser Feuerwerksartikel auf das Infektionsschutzgesetz zu stützen ist absurd“.

Hohe Verletzungsgefahr durch nicht zugelassene Feuerwerkskörper

Der Bundesverband Pyrotechnik warnt derweil vor nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern. „Wir raten dringend davon ab, wegen des Verkaufsverbots Feuerwerkskörper ohne Zulassung zu erwerben oder zu verwenden“, so Rausch. „Die Gefahr, die von solchen Feuerwerkskörpern ausgeht, ist immens. Die Explosivkraft dieses Feuerwerks ist oft ein Vielfaches höher als bei durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassenen, legalen Artikeln. Gleichzeitig ist die Anwendungssicherheit nicht gewährleistet.“ Eine noch größere Gefahr geht von Selbstlaboraten aus. „Wer damit hantiert gefährdet seine eigene Gesundheit und die seiner Mitmenschen“, kommentiert Dirk Abolins vom Bundesverband. Es ist zu befürchten, dass wegen des Verbots von eigentlich legalem Feuerwerk mehr Menschen nicht zugelassene Feuerwerkskörper erwerben und verwenden werden. Dies könnte dazu führen, dass durch mehr schwere Verletzungen das Gesundheitssystem eher stärker belastet denn entlastet wird.

Versachlichung der Debatte gefordert

Zur Begründung der Verbote wurde eine angeblich hohe Belastung des Gesundheitssystems durch Silvesterfeuerwerk angeführt. Die bekannten Zahlen zu Verletzungen in der Silvesternacht sprechen jedoch klar gegen eine solche Belastung, wie auch das Oberverwaltungsgericht des Landes Niedersachsen anführt (Az.: 13 MN 568/20). „Geprüftes und zugelassenes Silvesterfeuerwerk ist handhabungssicher und birgt selbst bei uns unsachgemäßer Verwendung geringe Verletzungsrisiken“, kommentiert Rausch. Insgesamt ist die Anzahl der Verletzten durch Feuerwerk deutlich geringer, als immer wieder angeführt wird. „Weiterhin ist unklar, wie hoch der Anteil an Verletzungen durch illegales Feuerwerk ist, gegen die das diesjährige Verbot nichts auszurichten vermag.“, so Rausch weiter. Mit Blick auf die Debatte der letzten Wochen sagte er: „Wir müssen in Sachen Feuerwerk dringend zu einer evidenzbasierten Politik zurückkehren. Das Argumentieren mit angeblich ‚allgemein bekannten‘, aber nie belegten Zahlen muss ein Ende haben. Von Akteuren im Gesundheitssystem wünschen wir uns starke empirische Befunde über die tatsächliche Belastung durch zugelassenes und nicht zugelassenes Feuerwerk. Das erlaubt, in den Dialog zu treten und bei Bedarf Regelungen zu überarbeiten und zu verbessern, um Feuerwerk noch sicherer zu machen.“

Über den Bundesverband Pyrotechnik

Der Bundesverband für Pyrotechnik und Kunstfeuerwerk e.V. ist der mitgliederstärkste Verband zum Themenbereich Pyrotechnik in Deutschland. Unter seinem Dach vereinen sich Einzelpersonen und pyrotechnische Fachbetriebe. Der Bundesverband vertritt die Anliegen von Trägergemeinschaften der Feuerwerkskultur in Deutschland sowie der Branche gegenüber der Öffentlichkeit und politischen Entscheidungsträgerinnen und -trägern.

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