24. Dezember 2020
Die bundesweite Regelung zum Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wurde durch mehrere Eilanträge vor dem Berliner Verwaltungsgericht beklagt. Die Eilanträge wurden abgelehnt. Mindestens zwei Klagen gegen diese Ablehnung und damit gegen das Verkaufsverbot sind beim Oberverwaltungsgericht Berlin anhängig. Mit einer Entscheidung noch in diesem Jahr ist nicht zu rechnen – und selbst wenn: Aus verschiedenen logistischen Gründen ist der Verkauf von Silvesterfeuerwerk zu diesem Silvester praktisch ausgeschlossen.
Anders sieht es bei Verwendungs- bzw. Abbrennverboten aus: Generelle Verbote wurden in Ländern (z.B. Niedersachsen) und Städten bzw. Kommunen (z.B. Augsburg) gekippt. In manchen dieser Kommunen ist das Verwenden von Feuerwerk in der Silvesternacht nun zumindest auf privatem Grund erlaubt. In anderen Fällen (z.B. Berlin) werden bestimmte Verbotszonen definiert, außerhalb dieser Zonen ist Feuerwerk auch im öffentlichen Raum erlaubt.
Derzeit ist es schwierig, eine umfassende Tendenz wiederzugeben. Die rechtlichen Regelungen und Urteile dazu variieren stark von Ort zu Ort.
Fest steht: Dieses Silvester wird ein schwarzer Tag für die Feuerwerkskultur und die Feuerwerksbranche!
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