pyrotechnische Gegenstände und → Feuerwerkskörper, die ganzjährig frei erworben und verwendet werden können. Klassifiziert als → Feuerwerk Kategorie F1 und → T1, also → Bengalfackeln, → Bengalos, → Rauchpatronen und → Rauchtöpfe, → Bengallichter, Signalfackeln, → Wunderkerzen, → Knallerbsen, → Tischfeuerwerk und ähnliches. Sollen Feuerwerkskörper der → Kategorie F2 außerhalb der Silvesternacht verwendet werden, etwa aus Anlaß der Feier eines Geburtstags oder einer Hochzeit, so ist dies nur mit einer schriftlichen Ausnahmegenehmigung der zuständigen Kommune möglich.
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