auch Feuerwerker:in, die Fachperson, die den Umgang mit → pyrotechnischen Sätzen und Gegenständen sowie den dazu gehörigen Anzündmitteln professionell beherrscht. Ein:e P. benötigt eine entsprechende Ausbildung und muss im Besitz eines Befähigungsscheines nach §20 SprengG sein (→ Sprengstoffgesetz). Die Firma des oder der Firma P. benötigt außerdem eine spezielle Erlaubnis zum Umgang mit → Feuerwerk der Kategorie 4 nach §7 SprengG. Zudem ist neben einer ausreichenden Betriebshaftpflichtversicherung ein ADR-Schein zum Transport explosiver Güter nachzuweisen.
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