Pyrotechniker:in

auch Feuerwerker:in, die Fachperson, die den Umgang mit pyrotechnischen Sätzen und Gegenständen sowie den dazu gehörigen Anzündmitteln professionell beherrscht. Ein:e P. benötigt eine entsprechende Ausbildung und muss im Besitz eines Befähigungsscheines nach §20 SprengG sein (Sprengstoffgesetz). Die Firma des oder der Firma P. benötigt außerdem eine spezielle Erlaubnis zum Umgang mit Feuerwerk der Kategorie 4 nach §7 SprengG. Zudem ist neben einer ausreichenden Betriebshaftpflichtversicherung ein ADR-Schein zum Transport explosiver Güter nachzuweisen.

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