Firmenmitglieder setzen ihren Mitgliedsbeitrag frei fest. Die Mitglieder sind dazu angehalten, ihren Beitrag so auszuwählen, dass dieser etwa 0,2% ihres Umsatzes im Vorjahr entspricht, wobei der jährliche Mindestbeitrag 150,- Euro beträgt. Der Einzug erfolgt über das bestehende SEPA-Lastschriftmandat. Bei Fragen wende Dich gerne gerne direkt an firmen@bvpk.org. Wir beraten dann gerne persönlich!
Der jährliche Mitgliedsbeitrag ist der gesamte Jahresbeitrag. Der Zahlungsrhythmus bestimmt, in welchem Rhythmus entsprechende Teilbeträge abgebucht werden (z.B. 400€ Jahresbeitrag / quartalsweise = 4 Abbuchungen a 100€ pro Jahr).