Sehr geehrtes Mitglied,

Sie sehen diese Seite, weil Sie bereits Mitglied im bvpk Sind und Feuerwerk gewerblich betreiben. Bisher wurden Sie als Grundmitglied geführt, mittels dieses Formulars erfolgt nun die lang ersehnte Umstellung auf die Firmen-Mitgliedschaft. Diese Umstellung ist erforderlich, dennoch können Sie zusätzlich Ihre Grundmitgliedschaft beibehalten. Je mehr private und gewerbliche Mitglieder der Verband hat, desto stärker kann er gegenüber Öffentlichkeit und Politik wirken. Für die Grundmitgliedschaft werden lediglich 29€/Jahr fällig.

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Tätigkeitsschwerpunkte

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Großfeuerwerk
Bühne
SFX
Handel mit Großfeuerwerk
Handel mit Kleinfeuerwerk zu Silvester
Handel mit Kleinfeuerwerk unter dem Jahr
Import
Herstellung in Deutschland

Mitgliederbereich

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Ich bin Mitglied im Forum von FEUERWERK.net und möchte, dass der bvpk-Bereich für mich freigeschaltet wird. Mit der Angabe meines Mitgliedsnamens stimme ich der Übermittlung des Mitgliedsnamens an FEUERWERK.net zu

Mitgliedsbeitrag

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Firmenmitglieder setzen ihren Mitgliedsbeitrag frei fest. Die Mitglieder sind dazu angehalten, ihren Beitrag so auszuwählen, dass dieser etwa 0,2% ihres Umsatzes im Vorjahr entspricht, wobei der jährliche Mindestbeitrag 150,- Euro beträgt. Der Einzug erfolgt über das bestehende SEPA-Lastschriftmandat. Bei Fragen wende Dich gerne gerne direkt an firmen@bvpk.org. Wir beraten dann gerne persönlich!

Der jährliche Mitgliedsbeitrag ist der gesamte Jahresbeitrag. Der Zahlungsrhythmus bestimmt, in welchem Rhythmus entsprechende Teilbeträge abgebucht werden (z.B. 400€ Jahresbeitrag / quartalsweise = 4 Abbuchungen a 100€ pro Jahr).

SEPA-Mandat

Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift. Hierfür benötigen wir ein entsprechendes Mandat.

Hiermit ermächtige ich den Bundesverband für Pyrotechnik und Kunstfeuerwerk e.V. Zahlungen zu Lasten meines Kontos einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom bvpk auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

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