4. Januar 2025
Nachdem es in der zurückliegenden Silvesternacht zu Todesfällen und Verletzungen durch pyrotechnische Gegenstände kam, wird öffentlich über illegale Feuerwerkskörper diskutiert (bspw. Zeit Online, Stern, SWR) . Im Fokus stehen hierbei erstmals sogenannte „Kugelbomben“ (bspw. Tagesschau, n-tv). Die folgende fachliche Einordnung dient der überblicksartigen Information von Presse und Öffentlichkeit.
Kugelbombe ist ein veralteter Begriff für pyrotechnische Gegenstände, die heute Feuerwerkskugeln genannt werden. Feuerwerkskugeln sind die Hauptdarstellerinnen bei professionellen Großfeuerwerken (s. Abbildung 1). Korrekt angewendet, erzeugen Feuerwerkskugeln eindrucksvolle Effekte. Beliebte Großveranstaltungen wie bspw. Rhein in Flammen oder die Berliner Pyronale sind ohne Feuerwerkskugeln undenkbar.
Feuerwerkskugeln bestehen aus zwei zusammengeführten Halbschalen aus Pappe, in denen verschiedene pyrotechnische Mischungen angeordnet sind. Ihr Durchmesser beträgt in der Regel zwischen 5 und 40 Zentimeter; das Gewicht bis zu mehreren Kilogramm. Aufgrund der großen Menge enthaltener Explosivmasse und ihrer vergleichsweise komplexen Funktionsweise, sind Feuerwerkskugeln in Deutschland in der Kategorie F4 zugeordnet und somit ausschließlich für den professionellen Gebrauch durch staatlich geprüfte Pyrotechniker:innen zugelassen. Das Mindestalter für den legalen Erwerb beträgt außerdem 21 Jahre. Lagerstädten und Transport bedürfen ebenfalls besonderer Zulassungen.
Abbildung 1: Drei Feuerwerkskugeln entfalten als Teil eines professionell gezündeten Höhenfeuerwerks ihren Effekt (Foto: Malte Reiter)
Zur Realisierung der dabei üblichen Choreographien werden Feuerwerkskugeln in extra für diesen Zweck hergestellte Abschussrohre aus Stahl oder Kunststoff verladen und mit elektrischen Zündern versehen (s. Abbildung 2). Der elektrische Impuls entzündet die Stoppine, eine ausschließlich im Großfeuerwerk eingesetzte Zündschur mit extrem hoher Abbrandgeschwindigkeit, sowie eine Treibladung aus Schwarzpulver, welche die Feuerwerkskugel aus dem Rohr in die Luft befördert. Feuerwerkskugeln erreichen so Höhen von bis zu 300 Metern. Eine Verzögerungszündschnur innerhalb der Kugel sorgt auf dem Höhepunkt für eine Explosion, welche die Hülle der Kugel bricht und die Leuchteffekte symmetrisch am Himmel verteilt. Die Streuung kann dabei ebenfalls mehrere Hundert Meter erreichen.
Abbildung 2: Professionell präparierte Feuerwerkskugeln mit elektrischer Zündung vor der Einlassung in die dafür vorgesehenen Abschussrohre (Foto: Malte Reiter)
Genaue Unfallhergänge sind oftmals schwer zu rekonstruieren. Grundsätzlich sind drei Szenarien denkbar, die zu schweren Verletzungen und Sachschäden durch Feuerwerkskugeln führen:
Feuerwerkskugeln sind, neben Knallkörpern mit großen Mengen von sogenanntem „Blitzknallsatz“ (pyrotechnische Mischungen auf Basis von Kaliumperchlorat) sowie nicht für den Gebrauch zu Silvester zugelassener pyrotechnischer Munition für Schreckschusswaffen (sogenannte „Vogelschreck-Patronen“), die gefährlichsten pyrotechnischen Gegenstände, die illegal an die Allgemeinheit überlassen werden. Die Weitergabe an Personen ohne entsprechende Befähigung stellt bereits aktuell einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz dar. Der bvpk hatte im Vorfeld des Jahreswechsels eindringlich vor illegaler Pyrotechnik gewarnt und Informationsmaterial zur Verletzungsprävention veröffentlicht.
Die Verwendung von Feuerwerkskörpern unterliegt in Deutschland strengen Regularien. Das Sprengstoffgesetz (SprengG) definiert vier verschiedene Kategorien. Bemessungsgrundlage dafür, ist das von den Feuerwerkskörpern ausgehende Risiko:
In Deutschland überwacht die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) die Einhaltung der mit den verschiedenen Kategorien verbundenen Sicherheitsstandards – bspw. hinsichtlich der Art und der maximal zu verwendenden Menge von Explosivmasse oder der Nichtüberschreitung vorgeschriebener Grenzen bzgl. Effektausbreitung und Laustärke. Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2, hierzu zählen etwa Feuerwerksbatterien, Raketen und Knallkörper auf Schwarzpulver-Basis, dürfen daher von Volljährigen erworben und verwendet werden.
In einigen Nachbarstaaten sind Feuerwerkskugeln legal für die Allgemeinheit zu erwerben. In der Regel nehmen die jeweiligen Gesetzgebungen dabei Beschränkung bzgl. Größe oder und Gewicht vor. In den Nachbarstaaten gesetzeskonform oder auch rechtswidrig vertriebene Feuerwerkskugeln gelangen oftmals illegal nach Deutschland (bspw. über den Versandhandel) bzw. werden in Deutschland illegal, etwa über soziale Medien, vertrieben.
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